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   VG Ansbach, 22.06.2017 - AN 9 K 16.31238, AN 9 K 16.31900, AN 9 K 16.32108   

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https://dejure.org/2017,26841
VG Ansbach, 22.06.2017 - AN 9 K 16.31238, AN 9 K 16.31900, AN 9 K 16.32108 (https://dejure.org/2017,26841)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.06.2017 - AN 9 K 16.31238, AN 9 K 16.31900, AN 9 K 16.32108 (https://dejure.org/2017,26841)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - AN 9 K 16.31238, AN 9 K 16.31900, AN 9 K 16.32108 (https://dejure.org/2017,26841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 3a, § 4, § 25, § 34; EMRK Art. 3; GG Art. 16a; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1
    Schutz durch UNRWA für im Libanon registrierte palästinensische Flüchtlinge

  • rewis.io

    Schutz durch UNRWA für im Libanon registrierte palästinensische Flüchtlinge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Ansbach, 22.06.2017 - AN 9 K 16.31238
    Auszugehen ist hierfür zunächst von seinem bisherigen Schicksal, weil in der Vergangenheit liegenden Umständen auch Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft zukommt (vgl. BVerwG, U.v.27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23; EuGH, U.v. 2.3.2010 - C-175/08 - juris, Rn. 92 ff.), aber auch nachträglich eingetretene Ereignisse sind zu berücksichtigen, weil nach § 28 Abs. 1a AsylG die begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG auch auf solchen Ereignissen beruhen kann, die eingetreten sind, nachdem der Ausländer sein Herkunftsland verlassen hat.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.06.2017 - AN 9 K 16.31238
    Im Hinblick auf eine hier zu prüfende Verletzung der EMRK kann im Wesentlichen keine andere Beurteilung erfolgen als bei der Beurteilung des "ernsthaften Schadens" im Rahmen des subsidiären Schutzes (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2013 - 10 C 15.12).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Ansbach, 22.06.2017 - AN 9 K 16.31238
    Die Prognoseentscheidung hat am Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 7.11 - juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Ansbach, 22.06.2017 - AN 9 K 16.31238
    Es ist danach zu fragen, ob bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falls ein vernünftig denkender und besonnener Mensch es ablehnen müsste, in sein Land zurückzukehren, weil die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1988 - 9 C 32.87 - juris, Rn. 16; U.v. 15.3.1988 - 9 C 278.86 - juris, Rn. 23; Vorlagebeschluss v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris, Rn. 37).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 22.06.2017 - AN 9 K 16.31238
    Auszugehen ist hierfür zunächst von seinem bisherigen Schicksal, weil in der Vergangenheit liegenden Umständen auch Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft zukommt (vgl. BVerwG, U.v.27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23; EuGH, U.v. 2.3.2010 - C-175/08 - juris, Rn. 92 ff.), aber auch nachträglich eingetretene Ereignisse sind zu berücksichtigen, weil nach § 28 Abs. 1a AsylG die begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG auch auf solchen Ereignissen beruhen kann, die eingetreten sind, nachdem der Ausländer sein Herkunftsland verlassen hat.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus VG Ansbach, 22.06.2017 - AN 9 K 16.31238
    Es ist danach zu fragen, ob bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falls ein vernünftig denkender und besonnener Mensch es ablehnen müsste, in sein Land zurückzukehren, weil die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1988 - 9 C 32.87 - juris, Rn. 16; U.v. 15.3.1988 - 9 C 278.86 - juris, Rn. 23; Vorlagebeschluss v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris, Rn. 37).
  • VG Potsdam, 13.04.2018 - 8 K 694/17

    Asyl wegen angeblicher Homosexualität; Ausreiseaufforderung und

    Es ist auch nicht zu erwarten, dass die Klägerin aufgrund ihrer palästinensischen Volkszugehörigkeit im Libanon einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AsylG ausgesetzt ist (siehe VG Ansbach, Urteil vom 22. Juni 2017 - AN 9 K 16.31238 -, juris, Rn. 35; VG Berlin, Beschluss vom 25. September 2017 - 34 L 1380.17 A -, juris, Rn. 8; VG Würzburg, Urteil vom 15. November 2017 - W 2 K 16.31924 -, juris, Rn. 31), zumal sie - im Unterschied zu dem überwiegenden Teil der im Libanon lebenden Palästinenser - vor ihrer Ausreise nicht unter den schwierigen und beengten Verhältnissen eines Flüchtlingslagers gelebt hat (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage im Libanon, Stand: Dezember 2017 [Lagebericht], Seite 12).
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